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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABLD-Beratung Anton
Langwieser, Bernloh 10, 83627 Warngau
Die folgenden AGB sind Grundlagen aller Verträge über Software
(Fremdsoftware und durch die ABLD-Beratung Anton Langwieser erstellte Software),
Hardware und Dienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber (im folgenden Kunde
genannt) und der ABLD-Beratung Anton Langwieser (im folgenden Auftragnehmer
genannt), geschlossen werden.
1.0 Allgemeine Bestimmungen:
1.1 Unsere Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als vorgenommen,
wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von uns bestätigt wird oder die
Lieferung bzw. Leistung bereits ausgeführt wurde. Bei Irrtum, Nichtverfügbarkeit
von Ware und Preisänderungen ist das Zurücktreten vom Auftrag dem Auftragnehmer
vorbehalten und kann nicht eingefordert werden.
1.2.
Auftragsänderungen durch den Kunden bedürfen der Schriftform und der
Zustimmung durch den Auftragnehmer. Ein Auftrag ist auch dann als erteilt zu
betrachten, wenn dieser durch den Kunden in mündlicher Form ausgesprochen wurde!
1.3.
Mit der Erteilung des Auftrages durch den Kunden, gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen als vereinbart und genehmigt. Der Kunden/Käufer bestätigt
damit gleichzeitig den Erhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der
ABLD-Beratung Anton Langwieser.
1.4.
Der Kunde ist ab Auftragserteilung 6 Wochen an seine Bestellung gebunden, es
sei denn, der Auftragnehmer erhebt gegen den Auftrag innerhalb dieser Zeit
Widerspruch.
1.5.
Bei Stornierung des Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3% des
Auftragswertes, mindestens aber 16,- Euro erhoben.
1.6.
Mit Übergabe der Ware/Software/Dienstleistung an den Kunden oder seinen
Beauftragten, konkret mit dessen Unterschriftsleistung auf dem Lieferdokument,
hat der Auftragnehmer den Auftrag erfüllt. Gleichzeitig erlischt die Haftung des
Auftragsnehmers. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei Sendung
von Software (bzw. Ware) per elektronischer Übermittlung oder auf dem Postweg
(bzw. Paketdienst), gilt der Auftrag mit dem Absenden an den Kunden als erfüllt.
1.7.
Der Auftragnehmer ist generell berechtigt vom Auftrag zurückzutreten,
Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware
zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Kunden seinen Verpflichtungen
nicht nachkommen kann.
1.8.
Bei Warenanlieferung ist durch den Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit
und Übereinstimmung mit dem Lieferschein/Rechnung zu prüfen. Reklamationen, die
später bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden
1.9.
Durch den Kunden bestellte Vermittlungsgeschäfte (z.B. Beantragung
einer Internetdomain) werden nach bestem Wissen und Gewissen durch den
Auftragnehmer ausgeführt, die notwendigen Daten (z.B. Passwörter,
Bankverbindungen) sind dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Daten
werden nur zu diesem Zweck verwendet! Ein Anspruch auf Ausführung des Kunden an
den Auftragnehmer besteht aber nicht (z.B. bei bereits vergebenem Domainnamen).
2. Preis
2.1.
Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet ebenso wie
die Verpackungs- und Versandkosten bzw. sonstige Kosten, die mit dem Auftrag in
Verbindung stehen.
2.2.
Bei Warenlieferung kann dies per Paketdienst unserer Wahl, per Spedition
oder durch persönliche Übergabe erfolgen. Die Gefahren des Transportes trägt der
Kunde.
2.3.
Anfahrtskosten und Kosten für entgangenen Gewinn sind durch den Kunden zu
tragen, falls ein vereinbarter Termin durch den Kunden nicht eingehalten wird.
Sollte ein Termin durch den Auftragnehmer nicht einzuhalten sein, kann der Kunde
daraus keinerlei Schadensersatz ableiten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde
nicht über den Wegfall des Termins unterrichtet werden kann.
3. Gewährleistung für Hardware, Fremdsoftware und Dienstleistungen
Es gilt im Prinzip die gesetzliche Gewährleistung. Dabei ist bei einem
Fremdprodukt die Gewährleistungsdauer des Herstellers maßgebend, welche evtl.
von diesem Zeitraum abweichen kann.
3.1.
Es erfolgt keine Garantie auf Verschleißteile. Ein Gewährleistungsanspruch
besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen.
3.2.
Bei Eingriff des Kunden in Hardwarekomponenten oder nach Veränderungen (z.B.
der Konfiguration) entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistung für
Fremdprodukte wird ausgeschlossen. Ebenso ist eine Gewährleistung für
Installationen von Software (z.B. Betriebssysteme usw.) grundsätzlich nicht
gegeben! Es können hieraus keinerlei Haftungsumfänge abgeleitet werden.
3.3.
Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunden nach unserer Wahl das Recht
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels kann der Kunden die
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
3.4.
Zur Geltendmachung der unter 3.3. genannten Ansprüche ist der Kunden
verpflichtet, den Gewährleistungsnachweis (Rechnung und Lieferschein) und eine
genaue Fehlerbeschreibung vorzulegen. Fehlende Unterlagen werden gegen eine
Unkostenpauschale von 16,- Euro nacherstellt.
3.5.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ferner bei fehlender und unzureichender
Wartung.
3.6.
Die Rücksendung defekter Hardware erfolgt ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Kundens und muss in sachgerechter Verpackung erfolgen. Bei fehlender
Originalverpackung entfällt jeder Gewährleitungsanspruch, die Kosten für evtl.
benötigte Ersatzverpackung trägt der Kunde.
3.7.
Rücksendungen bzw. Reklamationen, bei denen kein Fehler festgestellt wird
(z. B. auch Bedienungsfehler des Kundens), werden als kostenpflichtige
Überprüfung betrachtet und dem Kunden nach Zeitaufwand, zuzüglich Versandkosten
und MwSt. in Rechnung gestellt.
3.8.
Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Software-Installationenen, welche
kundeneigene Software betreffen, bedürfen nicht der lizenzrechtlichen
Überprüfung durch den Auftragnehmer. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass
er keine Raubkopien zum Einsatz bringt. Gewährleistungsinanspruchnahme des
Auftragsnehmers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind
ausgeschlossen.
3.9.
Bei Reparaturen werden Datenträger in der Regel formatiert. Für nicht
erfolgte Datensicherung und entsprechende Datenverluste können wir daher keine
Haftung übernehmen. Grundsätzlich ist der Kunde für ausreichende und aktuelle
Datensicherung verantwortlich.
3.9/1 (ergänzend zu Punkt 3.0 bis 3.9)
Montage-, Softwareinstallations- und Konfigurationstätigkeiten sind
grundsätzlich von der Haftung und auch der kostenlosen Nachbesserungspflicht
durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, soweit nicht ein offensichtlicher und
gravierender Fehler vorliegt, welcher von Anfang an die gewünschten
Zielsetzungen der Installation ausschließt! Soweit bei der Überprüfung der
Installation bzw. Konfiguration im Tätigkeitsbericht ein fehlerfreier Test durch
den Auftraggeber bestätigt wird, ist von einer Erreichung der gewünschten
Zielsetzung auszugehen! Veränderungen an den installierten oder konfigurierten
Hard- und Softwarekomponenten durch den Auftraggeber (oder eines seiner
Mitarbeiter / Familienangehörigen / sonstiger Personen), führt sofort zum
gänzlichen Wegfall von Garantie- oder Haftungsansprüchen, auch wenn sonst ein
berechtigter Mangel vorgelegen hätte! Berechtigte Mängel sind - sofort nach dem
Auftreten - schriftlich an den Auftragnehmer zu reklamieren, eine verspätete
Reklamation führt ebenfalls zum Wegfall von Garantie- oder Haftungsansprüchen!
Zu den unerlaubten Veränderungen an einer Soft- oder Hardwareinstallation
gehören auch Updates oder neue Hardwarebestandteile, welche zu einer
Fehlfunktion führen können, diese Veränderungen schließen ebenfalls einen
Garantie- und Haftungsanspruch des Auftraggebers aus, soweit diese Maßnahmen
ursächlich zu einer Fehlfunktion geführt haben können! Für den
Gewährleistungsanspruch bei Hardwarekomponenten gilt: Bei berechtigtem Anspruch
des Auftraggebers wird diesem - im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungszeiten
bzw. der Herstellergarantie - eine schadhafte Hardwarekomponente kostenlos
ausgetauscht, davon ausdrücklich ausgenommen sind Tätigkeiten, die als Folge
dieses Hardwaretausches zu weiteren Folgetätigkeiten führen (z.B. bei einer
beschädigten Festplatte ist zwar der Tausch der Festplatte kostenlos, nicht aber
die evtl. notwendige Neuinstallation des Computer Betriebssystems).
4. Gewährleistung für Software, welche durch den
Auftragnehmer erstellt wurde
4.1. Gegenstand
Der Auftragnehmer gewährt dem Benutzer im Rahmen der folgenden
Vertragsbedingungen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der in der
Rechnung/dem Lieferschein aufgeführten Software.
4.2. Gewährleistung
- Soweit innerhalb eines Programms ein Lizenzabkommen durch
den Kunden zu bestätigen ist, gilt dieses primär als Grundlage zur Nutzung der
Software. Sollte dies nicht der Fall sein oder das Lizenzabkommen bestimmte
Regelungen aus diesen AGB´s nicht beinhalten, gelten in Ergänzung die
nachfolgenden Bestimmungen .
- Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass eine Weiterleitung von Programminformationen (z.B. Lesebestätigung des
Lizenzabkommens) zum Zwecke der Registrierung an den Server des Auftragnehmers
vorgenommen werden darf. Diese Daten werden nach bestem Wissen vertraulich
behandelt, einen Haftungsanspruch bei evtl. Hackerangriffen usw. besteht
jedoch nicht.
- Mängel der gelieferten Software einschließlich evtl.
gelieferter Handbücher und sonstigen Unterlagen werden vom Auftragnehmer
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach entsprechender Mitteilung
durch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach Wahl durch den Auftragnehmer
mittels kostenfreier Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Solange der Auftragnehmer seiner Verpflichtungen zur
Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde kein Recht, Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein
gänzliches Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
- Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst
auszugehen, wenn dem Auftragnehmer hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt
wurde. Dabei muss eine Nachbesserung programmiertechnisch möglich sein und den
Grundlagen des Programmierauftrages entsprechen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software auf
Mängel durch Verwendung geeigneter und umfangreicher Prüfmethoden zu
untersuchen. Diese sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich
zu rügen.
- Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen (innerhalb
der Gewährleistungsfrist) innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch
den Benutzer gerügt werden.
- Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die
Lieferung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Mängel führen nicht zu einer automatisch verbundenen
Erstattung des Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühren.
- Geringfügige Mängel (z.B. Schriftbild) sind durch den
Auftragnehmer innerhalb eines Jahres zu berichtigen.
- Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Softwaremängel, welche in
direkter oder indirekter Form zu einem Schaden führen. Ebenso wird keine
Haftung bei fehlerhafter Bedienung der Software durch den Kunden übernommen.
Das Recht des Kunden auf Nachbesserung bleibt davon unberührt. Evtl.
abzuleitende Haftungsansprüche des Kunden können nur vor einem Gericht der
Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden, es gilt deutsches Recht.
Fehler, die durch ungenaue oder unzureichende Anforderungen des Kunden bei der
Erstellung des Programmes später zu Schäden oder Mehraufwand führen, hat der
Kunde in vollem Umfang zu tragen, eine Haftung ist ausgeschlossen.
Haftungsansprüche aus nicht EG-Ländern sind ausgeschlossen.
- Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde hat den Auftragnehmer unverzüglich und kostenlos mit allen
Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch den
Auftragnehmer erforderlich sind. Insbesondere sind alle notwendigen Testdaten
und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde trägt den Mehraufwand, der dem Auftragnehmer
dadurch entsteht, dass Arbeiten durch unrichtige oder unberechtigte Angaben
des Kunden wiederholt werden müssen.
- Der Kunde erklärt ausdrücklich, regelmässig
Datensicherungen (unter anderem auch vor Aufspielen eines Updates)
anzufertigen und zu archivieren und kennt seine diesbezügliche
Mitwirkungspflicht zum Schutz vor Datenverlust.
- Alle Kosten, die mit der Erstellung und Wartung des
Programmes anfallen, trägt der Kunde. Dies gilt auch, wenn im Falle eines
Gewährleistungsanspruches unverhältnismässig hohe Nebenkosten zur Beseitigung
des Fehlers entstehen würden (z.B. Flugreisen).
- Der Kunde ist für den Inhalt und die Funktion eines
Programmes oder einer Webseite verantwortlich, speziell für Webseiten gilt die
Eigenverantwortung des Kunden bezüglich Inhalt und evtl. gegebener Links auf
andere Seiten.
4.5. Sicherung gegen Mißbrauch
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen
Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten
Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen
verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Veränderung des Quellcodes oder eine
Rückcompilierung durch den Kunden sind untersagt.
Weitergabe an Dritte
Der Kunde darf eine als solche gekennzeichnete Shareware-Versionen des
Programms kopieren und an Dritte weitergeben. Bei lizensierten Vollversionen
ist eine Weitergabe über die im Lizenzvertrag/Rechnung genannte Anzahl nicht
erlaubt. Eine Weitergabe ist auch bei einer erteilten Lizenz an den Kunden nur
dann erlaubt, wenn es sich um den gleichen Auftraggeber handelt (also keine
Tochtergesellschaften).
Support
Support-Auskünfte erfolgen unter der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und
Gewissen entsprechend der dem Auftragnehmer vorliegenden Angaben und Daten
ohne Gewähr für die Richtigkeit der Auskünfte. Ein Anspruch auf
Supportleistungen kann durch den Kunden nicht abgeleitet werden.
5. Zahlung
5.1.
Für Lieferungen und Leistungen gelten die Zahlungsbedingungen Barzahlung,
Bar-Nachnahme, V-Scheck-Nachnahme oder Rechnungsstellung. Bei Barzahlung ist
es Aufgabe des Kunden, sich diese Quittieren zu lassen.
5.2.
Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich
vereinbart, innerhalb des auf den Rechnungen enthaltenen Zahlungsziels zu
erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet sich der
Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
5.3.
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H.p.m.
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
Ware steht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
6.1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware/Software bis zur
vollständigen Zahlung aller uns zustehenden Forderungen, einschließlich aller
Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten, vor.
6.2.Der Kunden ist verpflichtet, die gelieferte Ware
nur unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen und bei gerichtlichen
Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegenüber dem Justizorgan eindeutig als
solche zu benennen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1.
Erfüllungsort ist Miesbach/Obb.
7.2. Als Gerichtsstand wird Miesbach/Obb vereinbart.
8. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke
befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2002 und ergänzend Punkt 3.9/1 per 16.09.05
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