Liebe Besucher dieser Internetseite, Abbau von Bürokratie
wird von allen Parteien versprochen, unser Fall zeigt das Gegenteil!
(Im TV von Kabel 1
per 26.04.07, 21:15, "K1 Magazin" als Bericht gesendet)
Können Sie sich vorstellen, dass der auf
den nachfolgenden Bildern abgebildete Bauernhof , welcher in dieser Form schon
seit 150 Jahren an der gleichen Stelle steht, das Bauamt Miesbach und die
Regierung von Oberbayern dazu veranlasst haben, diesen als eine "die
Landschaft verändernde Splittersiedlung" zu bezeichnen, nur weil wir den
bisherigen Kuhstall zu Wohnungen für uns und unsere Tochter umwandeln wollen?
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Zur Erklärung:
Das auf diesen Bildern dargestellte Gebäude existiert so
seit dem Jahre 1850
Im Hintergrund sehen Sie den heutigen Originalzustand
Im Vordergrund sehen Sie eine 3-D Projektion des von uns geplantenUmbaues
in Wohnungen für uns und unsere Tochter.
Die auf der Projektion dargestellten Balkone sind alle in Holzausführung
geplant - dies kann die Konstruktions-Software aber nicht darstellen!
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... kann doch nicht sein! Ich will
mehr wissen und sehen
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Hier sehen Sie den Grund für die
Behördenentscheidung:
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Und so sehen die Stallmauern von innen aus,
die lt. Meinung der Behörden nicht abgerissen werden dürfen, sondern für
den geplanten Wohnraum weiter zu verwenden sind
Die Belastung mit Nässe, Ammoniak und Schimmelpilz ist ja nicht so
schlimm!
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Würden Sie gerne in diesen Mauern wohnen?
auf gar keinen Fall - ich will aber noch mehr
über die
Hintergründe erfahren |
Unser Fall in Kurzform:
Mit meiner Familie bewohne ich seit
nun ungefähr 70 Jahren ein ca. 150 Jahre altes Bauernhaus in Bernloh, einer
kleinen Ortschaft innerhalb der Gemeinde Warngau
(40 km südlich von München).
Die Ortschaft Bernloh ist dabei schon seit
mindestens 1173 als urkundlich erwähnte Ansiedlung gegeben;
straßenrechtlich ist dies auch eine "geschlossene Ortschaft", baurechtlich
leider nur "Außenbereich"!?!
Unser Hof ist in seiner heutigen Form urkundlich erstmals 1850 erwähnt worden,
er besteht aus dem eigentlichen Wohnhaus und dem direkt daran angebauten
Stall- und Heustadelbereich, welcher bis zum Jahr 2001 noch landwirtschaftlich
genutzt wurde. Das Gebäude stellt also seit mehr als 100 Jahren in dieser Form
eine Einheit dar, welche auch im äußeren Erscheinungsbild nicht wesentlich
verändert wurde und somit einfach "zur Landschaft" gehört.
Im Jahre 2003 stellten wir nun einen Bauantrag, welcher beinhaltet, dass der
bisherige Stallbereich mit dem darüber befindlichen Heustadel abgerissen
und statt dessen mit Wohnraum ersetzt werden soll, welcher wieder durch mich
und meine Familie genutzt würde (unsere Tochter wohnt zur Zeit in Miete,
da das vorhandene Haupthaus nicht genügend Platz bieten würde).
Der Antrag sieht vor, dass die Außenmaße des Gebäudes und auch die sonstigen
Gestaltungselemente nahezu gleich bleibend mit der bisherigen
Gebäudestruktur zu bewahren sind, lediglich die für eine wohnlich genutzte
Immobilie notwendigen Änderungen (z.B. Fenster, Türen - wobei diese
auch heute schon größtenteils gegeben sind) sind vorgesehen.
Das Bauamt Miesbach und die Regierung von Oberbayern lehnen diesen Bauantrag
bisher ab, es wurde uns gesagt, dass "wenn überhaupt - ein Neubau
nur dann in Frage komme, wenn die bisherigen Kuhstallmauern stehen bleiben
würden".
Das diese Mauern durch die landwirtschaftliche Nutzung mit Ammoniak,
Schimmelpilz und Feuchtigkeit durchsetzt sind, wurde als "nicht relevant"
angesehen.
Wie die Behörden den Antrag ablehnen
und mit welcher Begründung
sehen Sie hier
Die schriftliche Begründung
der Ablehnung durch die Behörden sieht wie folgt aus:
Der geplante Bau stelle keine Nutzungsänderung dar (wie im §35, Abs 4 als
ausdrücklich teilpriviligierte Baumaßnahme vorgesehen), sondern einen Neubau,
da das bestehen bleibende alte Wohnhaus kürzer wäre, als der zu ersetzende
Stall- und Stadelbereich. Außerdem führe das Vorhaben zur "Zersiedelung,
Verfestigung einer Splittersiedlung und zur Veränderung der Landschaft".
Nur - eine wirkliche Veränderung des Landschaftsbildes wäre dann gegeben, wenn
der bisher existierende Stallbereich zerfallen würde und dann nur noch
das alte Wohnhaus stehen bliebe, welches seit 150 Jahren mit dem Stallbereich
eine Einheit darstellt; eine Zersiedelung würde ja dann auch schon im
Jahre 1173 eingesetzt haben.
Man stelle sich vor - es gibt ungezählte Höfe dieser Art in Oberbayern - in
Zukunft bleiben von diesen Höfen nur noch die vorderen Wohnhäuser stehen,
die Stallungen lässt man dann einfach zerfallen, die Touristen werden ein
völlig neues Bild von Bayern erhalten!!
Die Meinungen im Volk sind übereinstimmend - alle Leute, die sich in den Foren
bisher zu unserem Fall geäußert hatten, teilten uns mit, dass hier einer der
größten Verhinderer in Deutschland in Form der Bau- und sonstigen Behörden
ausgemacht wurde und - was noch viel erschreckender ist, dass dieses
Problem nicht nur den Landkreis Miesbach betrifft (auch wenn der ein
Paradebeispiel darstellt).
Ich bin jetzt ausreichend informiert
und
möchte Sie unterstützen!
Ich will erst alles ganz genau
wissen - hier steht die
komplette Schilderung dieses Falles
Sollten Sie uns in unserem Kampf unterstützen wollen, So
schreiben Sie bitte Ihre Meinung an den
bayerischen Ministerpräsidenten, die Mailadresse finden Sie auf dem
nachfolgenden Link!
Unsere Adresse lautet:
Familie Langwieser, Bernloh
10, 83627 Warngau
Geben Sie diese bei Ihrem
Schreiben an den bayerischen Ministerpräsidenten bitte mit an!
Mailadresse des bayerischen Ministerpräsidenten:
Kontakt Ministerpräsident Seehofer
Sollten Sie uns hier nur Ihre Meinung mitteilen wollen, benutzen Sie bitte
nachfolgenden Link:
Meine Meinung zu Ihrem
Fall:
behoerdenwillkuer@abld.de
Vielen Dank für Ihr
Interesse und Ihre Mithilfe! Über Ihre Rückmeldung würden wir uns freuen!
Ein bayerischer Bürger
mit Familie, der leider keine anderen Weg mehr
sieht, sich zu wehren!
Die Meinung eines
einzelnen Bürgers kann man ignorieren, viele Bürger können nicht mehr
als vereinzelte Meinung ignoriert werden!
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