Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABLD-Beratung Anton Langwieser, Bernloh 10, 83627 Warngau

Die folgenden AGB sind Grundlagen aller Verträge über Software (Fremdsoftware und durch die ABLD-Beratung Anton Langwieser erstellte Software), Hardware und Dienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber (im folgenden Kunde genannt) und der ABLD-Beratung Anton Langwieser (im folgenden Auftragnehmer genannt), geschlossen werden.

1.0 Allgemeine Bestimmungen:

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als vorgenommen, wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von uns bestätigt wird oder die Lieferung bzw. Leistung bereits ausgeführt wurde. Bei Irrtum, Nichtverfügbarkeit von Ware und Preisänderungen ist das Zurücktreten vom Auftrag dem Auftragnehmer vorbehalten und kann nicht eingefordert werden.
1.2.
Auftragsänderungen durch den Kunden bedürfen der Schriftform und der Zustimmung durch den Auftragnehmer. Ein Auftrag ist auch dann als erteilt zu betrachten, wenn dieser durch den Kunden in mündlicher Form ausgesprochen wurde!
1.3.
Mit der Erteilung des Auftrages durch den Kunden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart und genehmigt. Der Kunden/Käufer bestätigt damit gleichzeitig den Erhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der ABLD-Beratung Anton Langwieser.
1.4.
Der Kunde ist ab Auftragserteilung 6 Wochen an seine Bestellung gebunden, es sei denn, der Auftragnehmer erhebt gegen den Auftrag innerhalb dieser Zeit Widerspruch.
1.5.
Bei Stornierung des Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3% des Auftragswertes, mindestens aber 16,- Euro erhoben.
1.6.
Mit Übergabe der Ware/Software/Dienstleistung an den Kunden oder seinen Beauftragten, konkret mit dessen Unterschriftsleistung auf dem Lieferdokument, hat der Auftragnehmer den Auftrag erfüllt. Gleichzeitig erlischt die Haftung des Auftragsnehmers. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei Sendung von Software (bzw. Ware) per elektronischer Übermittlung oder auf dem Postweg (bzw. Paketdienst), gilt der Auftrag mit dem Absenden an den Kunden als erfüllt.
1.7.
Der Auftragnehmer ist generell berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Kunden seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
1.8.
Bei Warenanlieferung ist durch den Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Lieferschein/Rechnung zu prüfen. Reklamationen, die später bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden
1.9.
Durch den Kunden bestellte Vermittlungsgeschäfte (z.B. Beantragung einer Internetdomain) werden nach bestem Wissen und Gewissen durch den Auftragnehmer ausgeführt, die notwendigen Daten (z.B. Passwörter, Bankverbindungen) sind dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet! Ein Anspruch auf Ausführung des Kunden an den Auftragnehmer besteht aber nicht (z.B. bei bereits vergebenem Domainnamen).


2. Preis

2.1.
Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet ebenso wie die Verpackungs- und Versandkosten bzw. sonstige Kosten, die mit dem Auftrag in Verbindung stehen.
2.2.
Bei Warenlieferung kann dies per Paketdienst unserer Wahl, per Spedition oder durch persönliche Übergabe erfolgen. Die Gefahren des Transportes trägt der Kunde.
2.3.
Anfahrtskosten und Kosten für entgangenen Gewinn sind durch den Kunden zu tragen, falls ein vereinbarter Termin durch den Kunden nicht eingehalten wird. Sollte ein Termin durch den Auftragnehmer nicht einzuhalten sein, kann der Kunde daraus keinerlei Schadensersatz ableiten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde nicht über den Wegfall des Termins unterrichtet werden kann.


3. Gewährleistung für Hardware, Fremdsoftware und Dienstleistungen

Es gilt im Prinzip die gesetzliche Gewährleistung. Dabei ist bei einem Fremdprodukt die Gewährleistungsdauer des Herstellers maßgebend, welche evtl. von diesem Zeitraum abweichen kann.
3.1.
Es erfolgt keine Garantie auf Verschleißteile. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen.
3.2.
Bei Eingriff des Kunden in Hardwarekomponenten oder nach Veränderungen (z.B. der Konfiguration) entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistung für Fremdprodukte wird ausgeschlossen. Ebenso ist eine Gewährleistung für Installationen von Software (z.B. Betriebssysteme usw.) grundsätzlich nicht gegeben! Es können hieraus keinerlei Haftungsumfänge abgeleitet werden.
3.3.
Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunden nach unserer Wahl das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels kann der Kunden die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
3.4.
Zur Geltendmachung der unter 3.3. genannten Ansprüche ist der Kunden verpflichtet, den Gewährleistungsnachweis (Rechnung und Lieferschein) und eine genaue Fehlerbeschreibung vorzulegen. Fehlende Unterlagen werden gegen eine Unkostenpauschale von 16,- Euro nacherstellt.
3.5.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ferner bei fehlender und unzureichender Wartung.
3.6.
Die Rücksendung defekter Hardware erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kundens und muss in sachgerechter Verpackung erfolgen. Bei fehlender Originalverpackung entfällt jeder Gewährleitungsanspruch, die Kosten für evtl. benötigte Ersatzverpackung trägt der Kunde.
3.7.
Rücksendungen bzw. Reklamationen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z. B. auch Bedienungsfehler des Kundens), werden als kostenpflichtige Überprüfung betrachtet und dem Kunden nach Zeitaufwand, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt.
3.8.
Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Software-Installationen, welche kundeneigene Software betreffen, bedürfen nicht der lizenzrechtlichen Überprüfung durch den Auftragnehmer. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er keine Raubkopien zum Einsatz bringt. Gewährleistungsinanspruchnahme des Auftragsnehmers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind ausgeschlossen.
3.9.
Bei Reparaturen werden Datenträger in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und entsprechende Datenverluste können wir daher keine Haftung übernehmen. Grundsätzlich ist der Kunde für ausreichende und aktuelle Datensicherung verantwortlich.
3.9/1 (ergänzend zu Punkt 3.0 bis 3.9)
Montage-, Softwareinstallations- und Konfigurationstätigkeiten sind grundsätzlich von der Haftung und auch der kostenlosen Nachbesserungspflicht durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, soweit nicht ein offensichtlicher und gravierender Fehler vorliegt, welcher von Anfang an die gewünschten Zielsetzungen der Installation ausschließt! Soweit bei der Überprüfung der Installation bzw. Konfiguration im Tätigkeitsbericht ein fehlerfreier Test durch den Auftraggeber bestätigt wird, ist von einer Erreichung der gewünschten Zielsetzung auszugehen! Veränderungen an den installierten oder konfigurierten Hard- und Softwarekomponenten durch den Auftraggeber (oder eines seiner Mitarbeiter / Familienangehörigen / sonstiger Personen), führt sofort zum gänzlichen Wegfall von Garantie- oder Haftungsansprüchen, auch wenn sonst ein berechtigter Mangel vorgelegen hätte! Berechtigte Mängel sind - sofort nach dem Auftreten - schriftlich an den Auftragnehmer zu reklamieren, eine verspätete Reklamation führt ebenfalls zum Wegfall von Garantie- oder Haftungsansprüchen! Zu den unerlaubten Veränderungen an einer Soft- oder Hardwareinstallation gehören auch Updates oder neue Hardwarebestandteile, welche zu einer Fehlfunktion führen können, diese Veränderungen schließen ebenfalls einen Garantie- und Haftungsanspruch des Auftraggebers aus, soweit diese Maßnahmen ursächlich zu einer Fehlfunktion geführt haben können! Für den Gewährleistungsanspruch bei Hardwarekomponenten gilt: Bei berechtigtem Anspruch des Auftraggebers wird diesem - im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungszeiten bzw. der Herstellergarantie - eine schadhafte Hardwarekomponente kostenlos ausgetauscht, davon ausdrücklich ausgenommen sind Tätigkeiten, die als Folge dieses Hardwaretausches zu weiteren Folgetätigkeiten führen (z.B. bei einer beschädigten Festplatte ist zwar der Tausch der Festplatte kostenlos, nicht aber die evtl. notwendige Neuinstallation des Computer Betriebssystems).

4. Gewährleistung für Software, welche durch den Auftragnehmer erstellt wurde

  • 4.1. Gegenstand
    Der Auftragnehmer gewährt dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbedingungen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der in der Rechnung/dem Lieferschein aufgeführten Software.

    4.2. Gewährleistung

  • 4.5. Sicherung gegen Missbrauch
    Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Veränderung des Quellcodes oder eine Rückcompilierung durch den Kunden sind untersagt.

    Weitergabe an Dritte
    Der Kunde darf eine als solche gekennzeichnete Shareware-Versionen des Programms kopieren und an Dritte weitergeben. Bei lizensierten Vollversionen ist eine Weitergabe über die im Lizenzvertrag/Rechnung genannte Anzahl nicht erlaubt. Eine Weitergabe ist auch bei einer erteilten Lizenz an den Kunden nur dann erlaubt, wenn es sich um den gleichen Auftraggeber handelt (also keine Tochtergesellschaften).

    Support
    Support-Auskünfte erfolgen unter der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend der dem Auftragnehmer vorliegenden Angaben und Daten ohne Gewähr für die Richtigkeit der Auskünfte. Ein Anspruch auf Supportleistungen kann durch den Kunden nicht abgeleitet werden.

  • 5. Zahlung

     
  • 5.1.
    Für Lieferungen und Leistungen gelten die Zahlungsbedingungen Barzahlung, Bar-Nachnahme, V-Scheck-Nachnahme oder Rechnungsstellung. Bei Barzahlung ist es Aufgabe des Kunden, sich diese Quittieren zu lassen.
  • 5.2.
    Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, innerhalb des auf den Rechnungen enthaltenen Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
  • 5.3.
    Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H.p.m. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
     
  • 6. Eigentumsvorbehalt

    Ware steht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
  • 6.1.
    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware/Software bis zur vollständigen Zahlung aller uns zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten, vor.
  • 6.2.Der Kunden ist verpflichtet, die gelieferte Ware nur unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen und bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegenüber dem Justizorgan eindeutig als solche zu benennen.
     
  • 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
     
  • 7.1.
    Erfüllungsort ist Miesbach/Obb.
  • 7.2. Als Gerichtsstand wird Miesbach/Obb vereinbart.
  • 8. Teilnichtigkeit

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
    Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
     
  • Stand: 01.01.2002 und ergänzend Punkt 3.9/1 per 16.09.05